Sicherheitshinweise zu Silvester & Feuerwerk 2022
Burscheid - Ab heute knallt es wieder! Nach 2 Jahren Pause ist der Verkauf von Feuerwerk in Deutschland wieder erlaubt. Daher gibt die Feuerwehr Burscheid ein paar wichtige Hinweise rund um das Thema "Feuerwerk".
Feuerwerk darf in Deutschland nur zu einem bestimmten Zeitraum verkauft und abgebrannt werden. Außerdem muss dieses in Deutschland zugelassen sein. Erkennbar ist es an der BAM-Nummer und am CE-Kennzeichen: Diese garantieren eine gewisse Qualität und das es sich um "sicheres" Feuerwerk handelt. Bei Importen, vor allem aus Osteuropa, wird oft Sprengstoff statt Schwarzpulver verwendet.
Sicher ist es aber nur, wenn man sich auch an die Regeln hält!
1. Nur zugelassenes Feuerwerk 



Nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk abbrennen! Illegale Importe bergen nicht abschätzbare Gefahren und Verletzungen.
2. Gebrauchsanweisung lesen 

Hersteller müssen auf die Feuerwerksartikel eine entsprechende Gebrauchsanweisung drucken. Diese erklärt, wie der Artikel korrekt zu handhaben ist. Raketen z.B. gehören nicht die Hand, wenn man sie zündet! Auch der Abstand zu Gebäuden, Personen und anderen Gegenständen ist zu beachten!
3. Verbotszonen beachten! 





Relativ neu sind so genannte "Verbotszonen" - vor allem in Großstädten. In diesen Bereichen ist das abbrennen von Feuerwerk verboten. Aber auch außerhalb gibt es Bereiche, wo dies nicht zulässig ist!
- in der Nähe von Wäldern
- in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen oder Kirchen
- nicht in der Nähe von Reetdach- oder Fachwerkhäusern
Diese Vorgaben sind nicht neu, sondern im Sprengstoffgesetz enthalten!
4. Brandgefahr & Schäden vermeiden 

Feuerwerk ist so abzubrennen, dass es keinen Schaden anrichtet. Zum Beispiel ist darauf zu achten, dass abgeschossene Raketen nicht auf Balkone oder Dächer landen und dort Brände
verursachen. Immer wieder kommt es in der Silvesternacht zu Bränden durch Feuerwerk.

Also macht Balkone und Terrassen "Silvestersicher". Räumt Unrat weg, der schnell Feuer fängt.
5. Feuerwerk ist kein Spielzeug 

Der Umgang mit Feuerwerk ist aus guten Grund nur Personen ab 18 Jahren gestattet - es ist kein Spielzeug!
6. Brände sofort melden 



Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, meldet diesen sofort über den Notruf 112.
7.
Platz machen 


Wenn ein Fahrzeug mit Blaulicht kommt, sei es Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr: macht Platz!
Keiner von uns fährt "aus Spaß" um Mitternacht mit Blaulicht und Martinshorn, vor allem nicht um das neue Jahr zu begrüßen.
Leider kommt es auch jedes Jahr zu Meldungen über Angriffe auf die Blaulichtfamilie, vor allem mit Feuerwerk. So etwas ist ein absolutes No-Go!
In Burscheid gab es diesbezüglich noch nie Probleme - danke an dieser Stelle.
8. Die Entsorgung 

Abgebranntes Feuerwerk gehört erst nach dem abkühlen in den Müll! Gerade Verbundfeuerwerk (Batterien) enthalten nach dem abfeuern im Inneren Hitze, welche andere Gegenstände entzünden kann. Daher vor der sachgerechten Entsorgung abkühlen lassen! 



9. Wann man zünden darf
Das Abbrennen von Feuerwerk ist ausschließlich in den Abend- bzw Nachtstunden am 31.12./01.01. erlaubt - NICHT vorher oder nachher! 
