Austauschpflicht beginnt – 10 Jahre Rauchmelderpflicht in NRW
2013 führte NRW die Rauchmelderpflicht ein. 10 Jahre später müssen die ersten Geräte ausgetauscht werden.
Burscheid - Das Rauchmelder Leben retten, das predigt die Freiwillige Feuerwehr Burscheid immer wieder an. Aus gutem Grund: in den letzten Jahren haben diese kleinen Lebensretter auch in Burscheid so manchen Brand frühzeigt gemeldet und somit schlimmeres verhindert. Seit 2013 sind sie gesetzliche Pflicht in allen privat genutzten Wohneinheiten. Nach nun 10 Jahren müssen diese aber ausgetauscht werden, da die elektronischen Bauteile nur eine begrenzte Lebensdauer haben.
Nur funktionierende Rauchmelder retten Leben
„Anfangs gab es vor allem Rauchmelder, bei denen die Batterie regelmäßig getauscht werden musste. Mittlerweile etablieren sich „10-Jahres-Rauchmelder“ am Markt, welche eine festeingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von 10 Jahren haben. Auch Geräte ohne festverbaute Batterie müssen nach 10 Jahren ersetzt werden.“ erklärt Pressesprecher Jens Knipper. „Zusätzlich sollten Rauchmelder auch einmal jährlich auf ihre Funktion überprüft werden“ so Knipper weiter. Dafür bietet sich der jährliche „Rauchmeldertag“ an, der immer an einem Freitag den 13. stattfindet. „Dieses Datum einfach im Kalender markieren, den Prüfknopf drücken und fertig“ erklärt Jens Knipper. Sollten Geräte bereits vor dem April 2013 angebracht worden sein, sind auch diese auszutauschen!
Eigentümer in der Pflicht
Ab April 2023 müssen in allen seit April 2013 errichteten Wohngebäuden, sowie in Ein- und Zweifamilienhäusern die Rauchmelder getauscht werden. Das gilt sowohl für selbstgenutzte und vermietete Wohnräume gleichermaßen. Ältere Mietswohnungen haben eine längere Austauschfrist. Für diese gilt der 31.12.2016 als Einführungsdatum, müssen also spätestens Ende 2026 für den Austausch sorgen.
„Für den Austausch der Rauchmelder ist der Eigentümer verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Geräte zum einen funktionieren und zum anderen auch, dass diese nun ausgetauscht werden“ erklärt Jens Knipper. „Bei Mietswohnungen kann diese Aufgabe auch auf den Mieter übertragen werden. Das muss aber zum einen schriftlich erfolgen und zum anderen hat der Eigentümer dennoch die Einhaltung zu überprüfen“ so Knipper. In vielen Mietswohnungen werden daher Fachfirmen mit dem Anbringen, Wartung, Überprüfung und dem Austausch beauftragt.
Weitere Informationen zum Thema Rauchmelder finden Interessierte unter https://www.rauchmelder-lebensretter.de