Jeder hat schon einmal von ihr gehört - der Rettungsgasse.

Doch wann, wie und wo muss ich sie bilden? Was bringt sie? 

 

Jeder Fahrerlaubnisbesitzer kennt sie, zumindest aus der Fahrschule. Doch der Alltag sieht oft leider anders aus.

Es staut sich auf der Autobahn. Kurz nicht aufgepasst - Unfall. Nun ist man auf schnelle Hilfe angewiesen. Aufmerksame Autofahrer rufen sofort über den Notruf 112 Hilfe. 

Nach und nach hört man am Horizont das Martinshorn. Es wird lauter, Hilfe ist unterwegs. Doch es wird auf einmal nicht mehr lauter, sondern gleichbleibend. Was ist passiert?

Die Rettungskräfte stehen im STAU und kommen nicht weiter. Warum? Weil niemand die Rettungsgasse gebildet hat!

 

Der richtige Zeitpunkt zum Bilden der Rettungsgasse wurde konkretisiert. Seit 1.1.2017 sieht die StVO vor, dass die Rettungsgasse bei „Schrittgeschwindigkeit“ gebildet werden muss.


Die StVO sieht in §11 Absatz (2) von nun an vor:

Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

 

Doch was bedeutet das nun im Klartext? Wie muss ich mich verhalten, wo muss ich hinfahren?

 

 

Grundsätzlich gilt:Rettungsgasse

 

Wie bereits erwähnt, muss eine Rettungsgasse bereits bei  stockenden Verkehr gebildet werden, also BEVOR der Verkehr  steht.   

Dazu ist zwischen dem ganz LINKEN und den anderen Spuren eine Spur zu bilden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verhalten bei 2 Spuren                                        Verhalten bei 3 Spuren

Rettungsgasse       Rettungsgasse

 

 

Verhalten bei 4 und mehr Spuren                             Verhalten an Aus- und Auffahrten

Rettungsgasse        800px Rettungsgasse Einfahrt D

 

 

ABSOLUT ZU UNTERLASSEN:Rettungsgasse

Sobald die Gasse gebildet wurde und Rettungsfahrzeuge diese  durchfahren haben, ist die Gasse NICHT zu schließen! Es können weitere Fahrzeuge - auch zeitversetzt - folgen!

 

Wenden Sie niemals auf der Autobahn und nutzen Sie unter keinen Umständen die Rettungsgasse als Rückfahrspur! Dies gefährdet nicht nur die anrückenden Einsatzkräfte, sondern auch sie selbst! Sie sind bei solchen Manövern ein GEISTERFAHRER!

 

 

 

 

 

 

 

 

Fahren Sie niemals Rettungsfahrzeugen hinterher! Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Rettungsfahrzeuge gedacht und nicht, um schneller voran zu kommen. Dies gilt insbesondere auch für Zweiradfahrer.

Spätestens am Einsatzort werden sie erneut zum stehen kommen und mit der anwesenden Polizei in Kontakt treten....

 

800px Rettungsgasse Nachfahren D       800px Rettungsgasse Motorrad D

 

 

!!!Bei Verstoß drohen harte Strafen!!!

 

Neue Bußgelder beim Nichtbilden einer Rettungsgasse seit 19.10.2017

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbot
Sie bildeten auf einer Auto­bahn oder Außer­orts­straße keine freie Gasse zur Durch­fahrt von Polizei- oder Hilfsfahr­zeugen, obwohl der Verkehr stockte. 200 € 2  
... mit Behin­derung 240 € 2 1 Monat
... mit Gefähr­dung 280 € 2 1 Monat
... mit Sachbe­schädigung 320 € 2 1 Monat
Sie unterl­ießen es, einem Einsatz­fahrzeug mit blauem Blinklicht und Martins­horn sofort freie Bahn zu schaffen. 240 € 2 1 Monat
... mit Gefähr­dung 280 € 2 1 Monat
... mit Sachbe­schädigung 320 € 2 1 Monat

Quelle Bußgeld-Übersicht: https://www.bussgeldkatalog.org/rettungsgasse

Quelle Grafiken zur Bilung der Rettungsgasse:  Wikipedia, verschiedene Autoren